Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Aluminiumoxid
- INCI
- ALUMINA
- Herkunft
- Mineralischaus dem Erz Bauxit hergestellt (Bayer-Verfahren)
- Aufgaben
- SchleifendAbsorbierendRieselhilfeFüllstoffTrübendViskositätsregelnd
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Aluminiumoxid ist ein weißes, geruchloses, kristallines Pulver, das sich nicht in Wasser löst. In Kosmetik dient es unter anderem als Füllstoff, Rieselhilfe und Schleifkörper.
Ausführlich
Die Verbindung aus Aluminium und Sauerstoff kommt in der Natur in Mineralien wie Bauxit, Korund, Böhmit und Gibbsit vor. Industriell wird sie nach dem Bayer-Verfahren aus Bauxit gewonnen: Das zerkleinerte Erz wird mit Natronlauge aufgeschlossen, aus der Lösung fällt ein wasserhaltiges Aluminiumhydroxid aus, das gewaschen und anschließend gebrannt wird. Je nach Herstellung entstehen unterschiedliche Kristallformen mit unterschiedlichen Eigenschaften.
CosIng nennt sechs Funktionen. Fünf betreffen die Rezeptur: Alumina nimmt gelöste oder fein verteilte Stoffe auf, hält Pulver rieselfähig, vergrößert als Füllstoff das Volumen, macht ein Produkt weniger durchsichtig und verändert die Zähflüssigkeit. Als Schleifkörper hilft es, Material mechanisch von Körperoberflächen zu entfernen, etwa bei der Zahnreinigung.
Die EU-Kosmetikverordnung enthält einen Gruppeneintrag für aluminiumhaltige Bestandteile mit Höchstgehalten je Produktart, berechnet als Aluminium. Er gilt auch für diesen Stoff; die Einzelheiten stehen bei den rechtlichen Angaben.
Andere Bezeichnungen
Alumina · Aluminium Oxide
Gut zu wissen
Korund ist natürlich vorkommendes Aluminiumoxid, Schmirgel eine unreine kristalline Form davon.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 381
Fällt unter den Gruppeneintrag „Aluminiumhaltige Bestandteile“ (Anhang III Nr. 381, eingefügt durch Verordnung (EU) 2026/909). Höchstgehalte, jeweils berechnet als Aluminium: schweißhemmende Mittel und Deodorants ohne Aerosol 7,73 %, mit Aerosol 3,24 %; Zahnpasta 3,18 %; Lippenmittel 14,62 %; aus- oder abzuspülende Körper- und Gesichtsmittel 0,89 %; Seifenstücke 4 %; auszuspülende Haarmittel 7,14 %; im Haar verbleibende Haarmittel, die beim Einatmen in die Lunge gelangen können, 0,15 %; alle sonstigen im Haar verbleibenden Haarmittel 6,7 %; Make-up-Produkte (ohne Lippenmittel, Eyeliner, Lidschatten, Nagellack und Wimperntusche) 23 %; Eyeliner 15,76 %; Lidschatten 43,31 %; Nagellack 3,61 %; Wimperntusche 3,13 %; auf der Haut verbleibende Gesichtsmittel (ohne Make-up-Produkte, Eyeliner, Lidschatten und Wimperntusche) 10,59 %; auf der Haut verbleibende Handmittel 0,86 %; andere auf der Haut verbleibende Hautmittel (ohne schweißhemmende Mittel und Deodorants, Gesichts- und Handmittel sowie Talkumpuder) 3,81 %, dabei nicht in Sonnenschutzmitteln, die beim Einatmen in die Lunge gelangen können; Talkumpuder 2,0 % mit dem Pflichthinweis „Von Nase und Mund des Kindes fernhalten“. Übergangsfristen: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Mittel, die diese Vorgaben nicht einhalten, in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht und ab dem 1. Juli 2028 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

