Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Aluminiumchlorohydrat
- INCI
- ALUMINUM CHLOROHYDRATE
- Aufgaben
- SchweißhemmendAdstringierendDesodorierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Aluminiumchlorohydrat ist ein wasserlösliches Aluminiumsalz, das in schweißhemmenden Produkten eingesetzt wird. CosIng führt es als schweißhemmend, adstringierend und desodorierend.
Ausführlich
Hinter dem Namen steht nach PubChem keine einzelne Verbindung, sondern eine Gruppe wasserlöslicher Aluminiumkomplexe aus Aluminium, Chlorid und Hydroxidgruppen. CosIng führt den Stoff unter der chemischen Bezeichnung Dialuminiumchloridpentahydroxid mit der CAS-Nummer 12042-91-0. Als Rohstoff ist er ein weißes bis cremeweißes, geruchloses Pulver.
Drei Funktionen sind eingetragen. „Schweißhemmend“ heißt, dass der Stoff die Schweißabgabe verringert; nach PubChem setzt er dafür nahe der Hautoberfläche an, in der Hornschicht. „Desodorierend“ bezieht sich dagegen auf den Geruch: Unangenehmer Körpergeruch wird verringert. „Adstringierend“ beschreibt einen zusammenziehenden Effekt auf der Haut.
Die EU-Kosmetikverordnung enthält einen Gruppeneintrag für aluminiumhaltige Bestandteile mit Höchstgehalten je Produktart, berechnet als Aluminium. Er gilt auch für diesen Stoff; die Einzelheiten stehen bei den rechtlichen Angaben. Für schweißhemmende Mittel und Deodorants nennt der Eintrag eigene Werte, getrennt nach Produkten mit und ohne Aerosol.
Andere Bezeichnungen
Aluminiumchlorhydrat · Dialuminiumchloridpentahydroxid
Gut zu wissen
Außerhalb der Kosmetik dient Aluminiumchlorohydrat als Flockungsmittel bei der Wasseraufbereitung.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 381
Fällt unter den Gruppeneintrag „Aluminiumhaltige Bestandteile“ (Anhang III Nr. 381, eingefügt durch Verordnung (EU) 2026/909). Höchstgehalte, jeweils berechnet als Aluminium: schweißhemmende Mittel und Deodorants ohne Aerosol 7,73 %, mit Aerosol 3,24 %; Zahnpasta 3,18 %; Lippenmittel 14,62 %; aus- oder abzuspülende Körper- und Gesichtsmittel 0,89 %; Seifenstücke 4 %; auszuspülende Haarmittel 7,14 %; im Haar verbleibende Haarmittel, die beim Einatmen in die Lunge gelangen können, 0,15 %; alle sonstigen im Haar verbleibenden Haarmittel 6,7 %; Make-up-Produkte (ohne Lippenmittel, Eyeliner, Lidschatten, Nagellack und Wimperntusche) 23 %; Eyeliner 15,76 %; Lidschatten 43,31 %; Nagellack 3,61 %; Wimperntusche 3,13 %; auf der Haut verbleibende Gesichtsmittel (ohne Make-up-Produkte, Eyeliner, Lidschatten und Wimperntusche) 10,59 %; auf der Haut verbleibende Handmittel 0,86 %; andere auf der Haut verbleibende Hautmittel (ohne schweißhemmende Mittel und Deodorants, Gesichts- und Handmittel sowie Talkumpuder) 3,81 %, dabei nicht in Sonnenschutzmitteln, die beim Einatmen in die Lunge gelangen können; Talkumpuder 2,0 % mit dem Pflichthinweis „Von Nase und Mund des Kindes fernhalten“. Übergangsfristen: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Mittel, die diese Vorgaben nicht einhalten, in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht und ab dem 1. Juli 2028 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


