Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Farbstoff CI 60730 (Acid Violet 43)
- INCI
- CI 60730
- Aufgaben
- Färbend
- Geprüft am
- 18.10.2026
Auf einen Blick
Ein violetter Anthrachinonfarbstoff mit der Colour-Index-Nummer CI 60730, auch Acid Violet 43 genannt. In Kosmetik gibt er Produkten Farbe.
Ausführlich
Hinter der Colour-Index-Nummer CI 60730 steht laut CosIng ein Anthrachinonfarbstoff (CAS 4430-18-6, EG-Nummer 224-618-7). Die EU-Kosmetikverordnung nennt ihn chemisch Natrium-4-[(9,10-dihydro-4-hydroxy-9,10-dioxo-1-anthryl)amino]toluol-3-sulfonat, also ein Natriumsalz. PubChem führt ihn als C.I. Acid Violet 43 mit der Summenformel C21H14NNaO6S.
CosIng verzeichnet als einzige Funktion „färbend“: Der Stoff gibt dem Produkt oder der aufgetragenen Schicht Farbe.
Die EU führt CI 60730 in Anhang IV der Kosmetikverordnung als zugelassenen Farbstoff mit der Farbe Violett, der nicht in Mitteln verwendet werden darf, die auf Schleimhäute aufgetragen werden. Unter dem Namen Acid Violet 43 steht er außerdem in Anhang III als Haarfärbestoff für nichtoxidative Haarfärbemittel.
Andere Bezeichnungen
Acid Violet 43 · Ext. D&C Violet No. 2
Gut zu wissen
PubChem gibt auch die Einstufung der US-Behörde FDA wieder: Dort ist der Farbstoff unter dem Namen Ext. D&C Violet No. 2 für Kosmetik gelistet.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Als Farbstoff geregelt
Anhang IV, Eintrag 90
In der EU als Farbstoff zugelassen (Anhang IV Nr. 90, Natrium-4-[(9,10-dihydro-4-hydroxy-9,10-dioxo-1-anthryl)amino]toluol-3-sulfonat, Colour Index 60730, Farbe Violett); nicht in Mitteln verwenden, die auf Schleimhäute aufgetragen werden. Zusätzlich als Haarfärbestoff (Acid Violet 43, CAS 4430-18-6, EG 224-618-7) in nichtoxidativen Haarfärbemitteln zugelassen, höchstens 0,5 % (Anhang III Nr. 291).
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
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Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.
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