Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Farbstoff CI 73015 (Indigokarmin)
- INCI
- CI 73015
- Aufgaben
- Färbend
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Ein Indigofarbstoff (Indigokarmin) mit der Colour-Index-Nummer CI 73015. In Kosmetik gibt er Produkten Farbe.
Ausführlich
„CI 73015“ ist eine Colour-Index-Nummer, die international übliche Kennzahl für Farbmittel. Dahinter steht ein Indigofarbstoff, der auch unter dem Namen Indigokarmin bekannt ist. CosIng ordnet den Stoff chemisch als „indigoid colour“ ein und führt ihn unter der CAS-Nummer 860-22-0.
CosIng nennt als einzige Funktion „färbend“: Der Stoff gibt dem Produkt oder der aufgetragenen Schicht Farbe, indem er einen Teil des sichtbaren Lichts aufnimmt.
Für CI 73015 nennt die EU-Kosmetikverordnung Bedingungen für den Einsatz; sie stehen im Abschnitt Rechtliches. In der Zutatenliste erscheint er unter der Nummer CI 73015.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Als Farbstoff geregelt
Anhang IV, Eintrag 99
In der EU als Farbstoff zugelassen (Anhang IV Nr. 99, Farbe Blau). Reinheitskriterien nach Richtlinie 95/45/EG (E 132).
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.
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