Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Diethylenglycolmonoethylether
- INCI
- ETHOXYDIGLYCOL
- Herkunft
- Synthetischlaut PubChem aus Ethanol und Ethylenoxid hergestellt
- Aufgaben
- FeuchthaltendLösungsmittelParfümierend
- Geprüft am
- 16.10.2026
Auf einen Blick
Ein Glykolether, eine farblose, leicht zähflüssige Flüssigkeit. In Kosmetik löst er andere Bestandteile, hält Feuchtigkeit im Produkt und dient als Parfümrohstoff.
Ausführlich
Chemisch ist Ethoxydiglycol 2-(2-Ethoxyethoxy)ethanol, in der EU-Kosmetikverordnung auch Diethylenglycolmonoethylether genannt (CAS-Nummer 111-90-0, Summenformel C6H14O3). PubChem gibt die Einordnung von ChEBI wieder: ein primärer Alkohol und Glykolether, aufgebaut aus Ethanol, das eine 2-Ethoxyethoxy-Gruppe trägt. Beschrieben wird er als farblose, leicht zähflüssige und wasseranziehende Flüssigkeit mit mildem Geruch, die sich gut in Wasser löst und mit gängigen organischen Lösungsmitteln mischbar ist. Hergestellt wird er laut PubChem aus Ethanol und Ethylenoxid.
CosIng nennt drei Funktionen, die alle die Rezeptur betreffen. Als Lösungsmittel löst Ethoxydiglycol andere Bestandteile, als feuchthaltender Stoff hält er Feuchtigkeit im Produkt während der Anwendung, und als Parfümrohstoff wird er zur Parfümierung eingesetzt.
Die EU regelt den Stoff in Anhang III der Kosmetikverordnung: Die erlaubte Höchstmenge hängt von der Produktart ab, und in Augen- und Mundmitteln darf er nicht verwendet werden.
Andere Bezeichnungen
DEGEE · 2-(2-Ethoxyethoxy)ethanol
Gut zu wissen
Außerhalb der Kosmetik nennt PubChem den Stoff bei der Herstellung von Seifen, Farbstoffen und anderen Chemikalien. CosIng und PubChem führen als weiteren Namen Carbitol.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 297
Eingeschränkt zugelassen (Anhang III Nr. 297; 2-(2-Ethoxyethoxy)ethanol, Diethylenglycolmonoethylether, DEGEE; CAS 111-90-0): höchstens 7 % in oxidativen Haarfärbemitteln, 5 % in nicht oxidativen Haarfärbemitteln, 10 % in auszuspülenden oder abzuspülenden Mitteln außer Haarfärbemitteln und 2,6 % in sonstigen nicht sprühbaren Mitteln. Von den sprühbaren Mitteln sind nur Parfums, Haarsprays, schweißhemmende Mittel und Desodorierungsmittel genannt, ebenfalls mit höchstens 2,6 %. In allen Fällen darf der Anteil an Ethylenglycol-Verunreinigungen im Ethoxydiglycol höchstens 0,1 % betragen. Nicht in Augen- und Mundmitteln verwenden.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
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