Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Damaszener-Rosenöl
- INCI
- ROSA DAMASCENA FLOWER OIL
- Herkunft
- Pflanzlichflüchtiges Öl aus den Blüten von Rosa damascena
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- DuftgebendHautpflegend
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Flüchtiges Öl aus den Blüten der Damaszener-Rose. CosIng führt es als Duftstoff und als hautpflegenden Stoff.
Ausführlich
Laut CosIng ist der Stoff das flüchtige Öl aus den Blüten der Damaszener-Rose, Rosa damascena, aus der Familie der Rosengewächse (Rosaceae); die CAS-Nummern sind 90106-38-0 und 8007-01-0. GBIF führt die Pflanze als Rosa × damascena, also als Hybrid, mit dem deutschen Namen Damaszener-Rose.
CosIng nennt zwei Funktionen. Als Duftstoff gestaltet das Öl den Geruch der Rezeptur oder überdeckt einen unangenehmen Eigengeruch. Als hautpflegender Stoff soll es die Haut in gutem Zustand halten. Auf den Duft bezieht sich auch der Hinweis zur Kennzeichnung im Rechtsblock.


Andere Bezeichnungen
Damaszener-Rosenöl · Rosenöl
Gut zu wissen
Wichtige Anbaugebiete der Damaszener-Rose liegen in Bulgarien, im Iran und in der Türkei. Im bulgarischen Rosental werden jedes Jahr rund 1,5 Tonnen Rosenöl destilliert. Die dort angebaute Sorte 'Trigintipetala', auch 'Kazanlik' nach der Stadt Kasanlak, wurde als Bulgarische Ölrose schon 1689 erwähnt.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 366
Duftstoff-Kennzeichnung (Anhang III Nr. 366, Hauptzeile „Rosa damascena, Blütenöl/-extrakt“; CAS 8007-01-0 und 90106-38-0): Muss in der Zutatenliste einzeln genannt werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten enthalten sind, die auf der Haut oder in den Haaren bleiben, oder mehr als 0,01 % in abzuspülenden Produkten. In der Zutatenliste ist der Stoff als „Rose Flower Oil/Extract“ anzugeben. Der Eintrag ist ein Sammeleintrag, der durch Verordnung (EU) 2023/1545 angefügt wurde und zusätzlich die Blütenöle beziehungsweise -extrakte von Rosa alba, Rosa canina, Rosa centifolia, Rosa gallica, Rosa moschata und Rosa rugosa umfasst. Für die Hauptzeile Rosa damascena nennt der Eintrag keine Übergangsfrist.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

