Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Salicylsäure
- INCI
- SALICYLIC ACID
- Herkunft
- Synthetischnach dem Kolbe-Schmitt-Verfahren aus Natriumphenolat und Kohlendioxid
- Aufgaben
- AntiseborrhoischHaarpflegendHornzellablösendDuftgebendKonservierendHautpflegend
- Im Sortiment
- Enthalten in 3 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Salicylsäure ist eine aromatische Säure, die in Kosmetik vor allem abgestorbene Hornzellen von der Hautoberfläche löst. In kleinerer Menge dient sie auch als Konservierungsstoff.
Ausführlich
Chemisch heißt der Stoff 2-Hydroxybenzoesäure. Industriell wird er nach dem Kolbe-Schmitt-Verfahren aus Natriumphenolat und Kohlendioxid hergestellt, also synthetisch. Von Weidenrindenextrakt ist der Reinstoff zu unterscheiden.
CosIng nennt sechs Funktionen. Für die Haut steht die keratolytische im Vordergrund: Salicylsäure hilft, abgestorbene Zellen der Hornschicht zu entfernen, sodass die Haut glatter wirkt. Dazu kommen Haut- und Haarpflege, eine Funktion für fettige, schuppende Kopfhaut sowie Duftstoff. Als Konservierungsstoff schützt sie das Produkt selbst vor Keimen.
Die EU regelt beide Einsatzzwecke getrennt. Als Konservierungsstoff sind höchstens 0,5 % erlaubt. Für andere Zwecke gelten je nach Produkt 3 %, 2 % oder 0,5 %. In Produkten für Kinder unter drei Jahren, in Mundpflege und in Anwendungen, bei denen der Stoff eingeatmet werden kann, darf Salicylsäure nicht verwendet werden.


Andere Bezeichnungen
2-Hydroxybenzoesäure
Gut zu wissen
In der Natur kommt Salicylsäure in der Rinde der Silberweide und in den Blättern des Wintergrüns vor. Der Kosmetikrohstoff wird dagegen industriell synthetisiert.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 98
Für andere Zwecke als die Konservierung: höchstens 3 % in auszuspülenden Haarmitteln, 0,5 % in Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntusche, Eyelinern, Lippenstiften und Deorollern, 2 % in sonstigen Mitteln. Als Konservierungsstoff höchstens 0,5 % (Anhang V Nr. 3). Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren, nicht in Mundmitteln und nicht in Anwendungen, die zum Einatmen führen können. Der andere Zweck muss aus der Aufmachung des Produkts ersichtlich sein; Mittel, die für Kinder unter 3 Jahren verwendet werden könnten, tragen den Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden“.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.



