Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Styrol-Acrylat-Copolymer
- INCI
- STYRENE/ACRYLATES COPOLYMER
- Herkunft
- SynthetischPolymer aus Styrol und Acrylsäure oder deren Estern laut Beschreibung in der EU-Inhaltsstoffdatenbank (CosIng)
- Aufgaben
- FilmbildendTrübend
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Kunststoffpolymer aus Styrol und Acrylsäure oder deren Estern. CosIng führt es als filmbildend und trübend.
Ausführlich
Laut CosIng ist das Styrene/Acrylates Copolymer ein Polymer aus Styrol und einem Monomer, das aus Acrylsäure, Methacrylsäure oder einem ihrer einfachen Ester besteht. Der Datensatz führt vier CAS-Nummern (27306-39-4, 25034-86-0, 25085-34-1 und 9010-92-8), da unter dem Namen verschiedene Zusammensetzungen laufen.
CosIng nennt zwei Funktionen, beide betreffen die Rezeptur und die aufgetragene Schicht: filmbildend und trübend. Ein filmbildender Stoff legt sich beim Auftragen als zusammenhängender Film auf Haut, Haar oder Nägel; ein trübender Stoff verringert die Durchsichtigkeit des Produkts. Ob das Polymer im einzelnen Produkt in Nanoform vorliegt, nennt der INCI-Name ohne den Zusatz „(nano)“ nicht.
Andere Bezeichnungen
Styrol/Acrylat-Copolymer
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
In EU-Kosmetik unter Bedingungen verboten
Bedingung: Verboten, wenn der Stoff als Nanomaterial vorliegt („nano“ im INCI-Namen).
Anhang II, Eintrag 1725
Anhang II Nr. 1725 verbietet „Styrene/Acrylates copolymer (nano)“ und „Sodium Styrene/Acrylates copolymer (nano)“ (CAS 9010-92-8, EG 927-710-1) in kosmetischen Mitteln. Laut Fußnote 11 dürfen kosmetische Mittel mit diesem Stoff seit dem 1. Februar 2025 nicht mehr in der Union in Verkehr gebracht und seit dem 1. November 2025 nicht mehr auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Das Verbot betrifft nur die als „nano“ gekennzeichnete Form; das Copolymer ohne Nano-Kennzeichnung ist in den Anhängen II bis VI nicht aufgeführt.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

