Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Titandioxid (Nano)
- INCI
- TITANIUM DIOXIDE (NANO)
- Herkunft
- Mineralischaus titanhaltigen Mineralien wie Ilmenit oder Rutil hergestellt
- Aufgaben
- UV-filternd
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Titandioxid in Nanoform ist ein mineralischer UV-Filter aus sehr kleinen Partikeln. In Sonnenschutzprodukten nimmt er UV-Strahlung auf, reflektiert und streut sie.
Ausführlich
Der Zusatz (nano) gehört zur Stoffbezeichnung: Er zeigt an, dass das Titandioxid als Nanomaterial vorliegt, also in sehr kleinen Partikeln. Chemisch ist es dasselbe Oxid des Metalls Titan wie der weiße Farbstoff CI 77891; hergestellt wird es aus titanhaltigen Mineralien wie Ilmenit oder Rutil. CosIng führt für die Nanoform genau eine Funktion: UV-Filter.
Die EU lässt nicht jedes Nano-Titandioxid zu. Die Kosmetikverordnung schreibt Reinheit, Kristallform, Mindestgröße der Partikel und die erlaubten Beschichtungen vor, zum Beispiel mit Siliciumdioxid, Aluminiumoxid oder Dimethicon. Außerdem müssen die Partikel im fertigen Produkt lichtstabil sein.
Erlaubt sind höchstens 25 % im fertigen Produkt; werden Nanoform und gewöhnliches Titandioxid kombiniert, gilt die Grenze für beide zusammen. Nicht zulässig ist der Einsatz in Anwendungen, bei denen die Partikel eingeatmet werden können. Welchen Lichtschutzfaktor ein Produkt erreicht, wird am fertigen Produkt gemessen.


Andere Bezeichnungen
Nano-Titandioxid · Titandioxid in Nanoform
Gut zu wissen
Ist Nano-Titandioxid mit der Kombination aus Aluminiumoxid und Mangandioxid beschichtet, darf es nicht in Lippenprodukten verwendet werden; Gesichtsprodukte damit müssen den Hinweis tragen, dass sie nicht auf die Lippen gehören.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Als UV-Filter geregelt
Anhang VI, Eintrag 27a
Als UV-Filter höchstens 25 % (gemeinsam mit nicht nanoförmigem Titandioxid). Nicht in Anwendungen, die zum Einatmen führen können. Zulässig sind nur Nanomaterialien mit den in Anhang VI Nr. 27a festgelegten Eigenschaften und Beschichtungen.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


