Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Zinkoxid
- INCI
- ZINC OXIDE (ZINK, UV-FILTER)
- Herkunft
- Mineralischtechnisch aus Zink oder zinkhaltigen Erzen hergestellt
- Aufgaben
- AntimikrobiellFüllstoffFärbendMundpflegendHautschützendLichtstabilisierendUV-absorbierendUV-filternd
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Weißes anorganisches Pigment aus Zink und Sauerstoff. CosIng führt es unter anderem als Farbstoff, Füllstoff, UV-Filter und hautschützend.
Ausführlich
Zinkoxid ist laut CosIng das anorganische Oxid des Zinks (CAS 1314-13-2). Zur Kennzeichnung als Farbstoff in der EU verlangt CosIng den INCI-Namen CI 77947. PubChem nennt als technische Herstellungswege unter anderem das Verdampfen von metallischem Zink und die Oxidation des Dampfes mit Luft (französisches Verfahren) sowie die Reduktion zinkhaltiger Erze und anschließende Oxidation des Zinkdampfes.
CosIng führt acht Funktionen: mikrobenhemmend, füllend, färbend, mundpflegend, hautschützend, lichtstabilisierend, UV-absorbierend und UV-filternd. Als Farbstoff färbt Zinkoxid das Produkt durch Aufnehmen oder Reflektieren sichtbaren Lichts, als Füllstoff vergrößert es das Volumen. Als UV-Absorber und Lichtstabilisator schützt es das Produkt selbst, als UV-Filter soll es Haut oder Haar vor bestimmter UV-Strahlung schützen.


Andere Bezeichnungen
Zinkweiß · CI 77947
Gut zu wissen
Zinkoxid kommt in der Natur als Mineral Zinkit vor, wird aber überwiegend synthetisch hergestellt.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Siehe auch: Zinkoxid (ZINC OXIDE), Zinkoxid (ZINC OXIDE (ZINK))
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Als UV-Filter geregelt
Anhang VI, Eintrag 30
Als UV-Filter steht Zinkoxid in Anhang VI Nr. 30 (CAS 1314-13-2): höchstens 25 %; bei kombinierter Verwendung von Zinkoxid und Zinkoxid (Nano) darf die Summe 25 % nicht überschreiten; nicht zur Verwendung in Anwendungen, die durch Einatmen die Lunge der Endnutzer belasten können. Als weißer Farbstoff (Colour Index 77947) steht Zinkoxid außerdem in Anhang IV Nr. 144, ebenfalls nicht zur Verwendung in Anwendungen, die durch Inhalation zur Exposition der Lunge der Endnutzer führen können. Die Nanoform ist gesondert in Anhang VI Nr. 30a geregelt (Zinc Oxide (nano)).
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


