Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Amylcinnamal
- INCI
- AMYL CINNAMAL
- Herkunft
- SynthetischLaut PubChem durch Kondensation eines aromatischen mit einem aliphatischen Aldehyd hergestellt.
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- Parfümierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Ein Duftstoff mit blumigem, an Jasmin erinnerndem Geruch. In der EU muss er ab bestimmten Mengen einzeln in der Zutatenliste stehen.
Ausführlich
Hinter dem Namen steht eine einzelne chemische Verbindung, das 2-Benzylidenheptanal (CAS-Nummer 122-40-7). PubChem beschreibt den Stoff als klare, gelbliche, ölige Flüssigkeit mit kräftig blumigem, jasminartigem Geruch. In Wasser löst er sich nicht, in Alkohol dagegen gut. Hergestellt wird er laut PubChem durch Kondensation, also durch die chemische Verknüpfung eines aromatischen mit einem aliphatischen Aldehyd.
In Kosmetik hat Amylcinnamal eine einzige Aufgabe: Es parfümiert das Produkt. CosIng nennt keine weitere Funktion. Meist ist der Stoff Teil einer Duftkomposition aus vielen Bestandteilen.
Amylcinnamal gehört zu den Duftstoffen, die in der EU oberhalb festgelegter Schwellen namentlich deklariert werden müssen. Deshalb erscheint der Name dann als eigener Eintrag in der Zutatenliste.
Andere Bezeichnungen
Amylzimtaldehyd · alpha-Amylcinnamaldehyd · 2-Benzylidenheptanal
Gut zu wissen
Außerhalb der Kosmetik wird der Stoff laut PubChem auch als Aromastoff und in großem Umfang zur Parfümierung von Seifen verwendet.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 67
Muss in der Zutatenliste einzeln genannt werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben, oder mehr als 0,01 % in Produkten, die abgespült werden, enthalten sind (Anhang III Nr. 67). Eine Höchstmenge ist dort nicht festgelegt.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


