Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Anisalkohol
- INCI
- ANISE ALCOHOL
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- Parfümierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Ein Duftstoff mit mildem, süßlich-blumigem Geruch. In der EU muss er ab bestimmten Mengen einzeln in der Zutatenliste stehen.
Ausführlich
Anisalkohol ist eine einzelne chemische Verbindung, der 4-Methoxybenzylalkohol (CAS-Nummer 105-13-5). PubChem beschreibt ihn als farblose bis leicht gelbliche Flüssigkeit oder kristalline Masse mit mildem, süßem, blumigem Geruch; der Schmelzpunkt liegt bei etwa 22 bis 25 Grad Celsius, also nahe der Raumtemperatur. In Wasser löst sich der Stoff kaum, in Ölen und organischen Lösungsmitteln dagegen gut.
In Kosmetik hat Anisalkohol laut CosIng eine einzige Aufgabe: Er parfümiert das Produkt, meist als Teil einer Duftkomposition. Das Wort „Alcohol“ im Namen bezeichnet die chemische Stoffgruppe und meint nicht Ethanol.
Anisalkohol gehört zu den Duftstoffen, die in der EU oberhalb festgelegter Schwellen namentlich deklariert werden müssen. Oberhalb dieser Schwellen erscheint der Name als eigener Eintrag in der Zutatenliste.
Andere Bezeichnungen
Anisylalkohol · 4-Methoxybenzylalkohol
Gut zu wissen
Laut PubChem wird der Stoff auch als Aromastoff für Lebensmittel verwendet und ist im Verzeichnis der Aromastoffe des gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschusses JECFA aufgeführt.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 80
Muss in der Zutatenliste einzeln genannt werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben, oder mehr als 0,01 % in Produkten, die abgespült werden, enthalten sind (Anhang III Nr. 80). Eine Höchstmenge ist dort nicht festgelegt.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

