Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Benzylcinnamat
- INCI
- BENZYL CINNAMATE
- Herkunft
- Unterschiedlich möglichkommt in Balsamen wie Perubalsam und Tolubalsam vor; technisch durch Veresterung von Benzylalkohol mit Zimtsäure hergestellt
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- Parfümierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Ester aus Zimtsäure und Benzylalkohol mit süßem, balsamischem Geruch. In Kosmetik wird er als Parfümrohstoff eingesetzt.
Ausführlich
Benzylcinnamat (CAS-Nummer 103-41-3) ist der Ester aus Zimtsäure und Benzylalkohol. PubChem beschreibt ihn als weißen bis blassgelben Feststoff mit süßem, balsamischem Geruch, der bei 39 °C schmilzt. In Wasser ist er praktisch unlöslich, in Alkohol und Ölen löst er sich.
In der Natur kommt der Stoff in Balsamen und Harzen vor: PubChem nennt Perubalsam, Tolubalsam, Benzoeharz aus Sumatra und Penang sowie Copaivabalsam. Technisch wird er meist durch Veresterung von Benzylalkohol mit Zimtsäure hergestellt. Welchen Ursprung ein Rohstoff hat, legt der INCI-Name nicht fest.
CosIng führt als einzige Funktion die Parfümierung, also den Einsatz als Parfüm- und Aromarohstoff. Laut PubChem wird Benzylcinnamat in schweren, orientalischen Parfüms verwendet und dient dort auch als Fixateur. In der EU gehört er zu den Duftstoffen, die ab einer bestimmten Menge einzeln in der Zutatenliste stehen müssen.
Andere Bezeichnungen
Zimtsäurebenzylester
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 81
Muss in der Zutatenliste einzeln genannt werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben, oder mehr als 0,01 % in Produkten, die abgespült werden, enthalten sind (Anhang III Nr. 81). Eine Höchstkonzentration nennt der Eintrag nicht.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

