Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Lilial
- INCI
- BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL
- Aufgaben
- DuftgebendParfümierend
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Lilial ist ein Duftstoff aus der Gruppe der aromatischen Aldehyde, der früher viele Kosmetika parfümierte. Seit dem 1. März 2022 ist er in der EU in kosmetischen Mitteln verboten.
Ausführlich
Chemisch handelt es sich um 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd, einen aromatischen Aldehyd mit der CAS-Nummer 80-54-6. In Zutatenlisten stand der Stoff unter seiner INCI-Bezeichnung Butylphenyl Methylpropional, bekannter ist er unter dem Namen Lilial. CosIng führt ihn mit den Funktionen Duftstoff und Parfümierung.
In einer Rezeptur hatte Lilial eine einzige Aufgabe: Es gab dem Produkt seinen Geruch oder überdeckte den Eigengeruch anderer Rohstoffe.
Die EU hat den Stoff als CMR-Stoff eingestuft; das Kürzel steht für krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend. Solche Stoffe werden in die Liste der in Kosmetik verbotenen Stoffe aufgenommen, bei Lilial unter der Nummer 1666. Findest du die Bezeichnung noch auf einer Packung oder in einer Zutatenliste im Netz, stammt die Angabe aus der Zeit vor dem Verbot oder wurde seither nicht aktualisiert. Maßgeblich ist die Deklaration auf der aktuellen Ware.
Andere Bezeichnungen
BMHCA · p-BMHCA · 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd
Gut zu wissen
Der Duft von Lilial wird als blumig beschrieben und erinnert an Maiglöckchen oder Alpenveilchen. Bis zum Verbot musste er als Duftstoff ab einer bestimmten Menge einzeln in der Zutatenliste genannt werden; dieser Eintrag in Anhang III wurde mit dem Verbot gestrichen.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
In EU-Kosmetik verboten
Anhang II, Eintrag 1666
In der EU seit dem 1. März 2022 in kosmetischen Mitteln verboten (Anhang II Nr. 1666, eingefügt durch Verordnung (EU) 2021/1902).
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.
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