Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Ylang-Ylang-Blütenextrakt
- INCI
- CANANGA ODORATA FLOWER EXTRACT
- Herkunft
- PflanzlichBlüten des Ylang-Ylang-Baums (Cananga odorata), laut EU-Inhaltsstoffdatenbank (CosIng)
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- HautpflegendParfümierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 18.10.2026
Auf einen Blick
Extrakt aus den Blüten des Ylang-Ylang-Baums. CosIng führt ihn als hautpflegenden Stoff und als Parfümrohstoff.
Ausführlich
CosIng beschreibt den Stoff als Extrakt aus den Blüten von Cananga odorata, dem Ylang-Ylang, aus der Familie der Annonengewächse (Annonaceae). Als CAS-Nummer nennt CosIng 83863-30-3, als EG-Nummer 281-092-1. GBIF führt die Art mit dem deutschen Namen Ylang-Ylangbaum.
CosIng nennt zwei Funktionen. Als Parfümrohstoff dient der Extrakt der Parfümierung, eine Aufgabe für die Rezeptur. Als hautpflegender Stoff soll er die Haut in gutem Zustand halten. Mit welchem Lösungsmittel die Blüten ausgezogen werden, legt der Name nicht fest.
Der Blütenextrakt gehört zu den Duftstoffen, die nach Anhang III der EU-Kosmetikverordnung ab bestimmten Mengen in der Zutatenliste als „Cananga Odorata Oil/Extract“ genannt werden müssen.


Andere Bezeichnungen
Ylang-Ylang · Ylang-Ylangbaum
Gut zu wissen
Der Name Ylang-Ylang steht sowohl für die ganze Pflanze als auch für ihre Blüten, aus denen das Ylang-Ylang-Öl gewonnen wird. Der immergrüne Baum kann bis zu 25 Meter hoch werden.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Siehe auch: Ylang-Ylang-Öl und -Extrakt
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 347
Duftstoff-Kennzeichnung (Anhang III Nr. 347, Bezeichnungen „Cananga Odorata Flower Extract“ und „Cananga Odorata Flower Oil“; CAS 83863-30-3, 8006-81-3, 68606-83-7 und 93686-30-7): Muss in der Zutatenliste als „Cananga Odorata Oil/Extract“ genannt werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten enthalten sind, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben, oder mehr als 0,01 % in Produkten, die ab- oder ausgespült werden. Eine Höchstmenge ist dort nicht festgelegt. Übergangsfrist laut Fußnote 40: Kosmetische Mittel, die die Vorgabe nicht einhalten, durften bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden und dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

