Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Bergamottschalenöl
- INCI
- CITRUS AURANTIUM BERGAMIA PEEL OIL
- Herkunft
- Pflanzlichflüchtiges Öl aus der Schale der Bergamotte (Citrus aurantium bergamia, Rautengewächse)
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- DuftgebendParfümierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Das flüchtige Öl aus der Schale der Bergamotte. In Kosmetik dient es als Duft- und Parfümstoff.
Ausführlich
CosIng beschreibt den Rohstoff als flüchtiges Öl aus der Schale von Citrus aurantium bergamia, einer Pflanze aus der Familie der Rautengewächse (Rutaceae). Die CAS-Nummer lautet 89957-91-5.
Zwei Funktionen sind eingetragen, beide betreffen die Rezeptur: Als duftgebender und als parfümierender Stoff prägt das Öl den Geruch eines Produkts. Welche Duftbestandteile das Öl enthält und wie viel davon, legt der INCI-Name nicht fest. Im Unterschied zum Fruchtöl erwähnt CosIng bei diesem Rohstoff keine Psoralenfreiheit. Für Citrusöle aus der Schale nennt die EU-Kosmetikverordnung Kennzeichnungsregeln; sie stehen im Abschnitt Rechtliches.


Andere Bezeichnungen
Bergamotte-Öl
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Siehe auch: Bergamottschalenöl (CITRUS AURANTIUM BERGAMIA (BERGAMOT) PEEL OIL)
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 352
Muss in der Zutatenliste einzeln genannt werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben, oder mehr als 0,01 % in Produkten, die ab- oder ausgespült werden, enthalten sind (Anhang III Nr. 352). Eine Höchstmenge ist dort nicht festgelegt. Übergangsfristen: Produkte, die diese Vorgabe nicht einhalten, durften noch bis zum 31. Juli 2026 in der EU in Verkehr gebracht werden und dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 auf dem Markt bereitgestellt werden. Der Eintrag nennt „Citrus aurantium bergamia, Öl (Bergamottöl)“.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


