Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Neroliöl
- INCI
- CITRUS AURANTIUM FLOWER OIL
- Herkunft
- Pflanzlichätherisches Öl aus den Blüten der Bitterorange (Citrus aurantium, Rautengewächse)
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- Parfümierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Das ätherische Öl aus den Blüten der Bitterorange, auch Neroliöl genannt. In Kosmetik dient es laut CosIng als Parfümstoff.
Ausführlich
CosIng beschreibt den Rohstoff als ätherisches Öl aus den Blüten der Bitterorange, Citrus aurantium, einer Pflanze aus der Familie der Rautengewächse (Rutaceae). Als Bezeichnungen führt die Datenbank „Neroli Oil“ und „Oil of Orange Flowers“. Die CAS-Nummern lauten 8016-38-4 und 72968-50-4.
CosIng nennt als einzige Funktion „parfümierend“: Das Öl dient als Duftrohstoff und prägt den Geruch eines Produkts. Als Bestandteile des Öls führt CosIng unter anderem Limonen, Linalool, Geraniol, Linalylacetat und Nerol auf; einige davon zählen zu den Duftstoffen, die auf dem Etikett genannt werden müssen.


Andere Bezeichnungen
Orangenblütenöl
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 350
Muss in der Zutatenliste als „Citrus Aurantium Flower Oil“ angegeben werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben, oder mehr als 0,01 % in Produkten, die ab- oder ausgespült werden, enthalten sind (Anhang III Nr. 350). Übergangsfristen: Produkte, die diese Vorgabe nicht einhalten, durften noch bis zum 31. Juli 2026 in der EU in Verkehr gebracht werden und dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 auf dem Markt bereitgestellt werden.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

