Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Eichenmoosextrakt
- INCI
- EVERNIA PRUNASTRI (OAKMOSS) EXTRACT
- Herkunft
- Aus Pilzen oder FlechtenFlechte Evernia prunastri (Eichenmoos); GBIF ordnet die Art den Pilzen zu
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- Parfümierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Auszug aus der Flechte Eichenmoos. CosIng führt ihn als parfümierend; er gehört zu den Duftstoffen, die auf dem Etikett genannt werden müssen.
Ausführlich
Trotz des Namens ist Eichenmoos kein Moos: CosIng beschreibt den Rohstoff als Extrakt aus den oberirdischen Teilen von Evernia prunastri. Der Klammerzusatz „(OAKMOSS)“ im Namen auf der Zutatenliste ist der englische Name; CosIng führt den Stoff als Evernia Prunastri Extract. Die Art gehört laut GBIF zu den Pilzen und wird dort in der Familie Parmeliaceae geführt (CosIng nennt noch Usneaceae). Deutsche Namen sind laut GBIF Eichenmoos und Pflaumenflechte.
CosIng nennt als einzige Funktion „parfümierend“: Der Extrakt dient als Duftrohstoff und prägt den Geruch einer Rezeptur. Eichenmoosextrakt gehört zu den Duftstoffen, die auf dem Etikett genannt werden müssen, wenn sie ab bestimmten Mengen enthalten sind; die Schwellenwerte stehen im Abschnitt Rechtliches. Welche Stoffe der Auszug enthält, hängt vom Auszugsverfahren ab.
Andere Bezeichnungen
Eichenmoos-Extrakt · EVERNIA PRUNASTRI EXTRACT
Gut zu wissen
Eichenmoos wächst vor allem auf Stämmen und Ästen von Eichen, aber auch auf anderen Laubbäumen und Nadelbäumen, in gemäßigten Bergwäldern der Nordhalbkugel.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 91
Muss in der Zutatenliste einzeln genannt werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben, oder mehr als 0,01 % in Produkten, die abgespült werden, enthalten sind (Anhang III Nr. 91). Eine Höchstmenge ist dort nicht festgelegt. Der Eintrag nennt den Eichenmoosextrakt mit der CAS-Nummer 90028-68-5; eine Übergangsfrist nennt er nicht. Atranol und Chloratranol, laut Verordnung (EU) 2017/1410 (Erwägungsgrund 4, gestützt auf den SCCS) natürliche Bestandteile von Eichenmoos- und Baummoosextrakten, stehen als eigene Stoffe in Anhang II (Nr. 1381 und 1382) und sind verboten; Produkte mit diesen Stoffen dürfen seit dem 23. August 2019 nicht mehr in Verkehr gebracht und seit dem 23. August 2021 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


