Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Zink-PCA
- INCI
- ZINC PCA
- Aufgaben
- FeuchthaltendHautpflegend
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Zinksalz von 5-Oxoprolin, auch PCA genannt. CosIng führt es als feuchthaltend und hautpflegend.
Ausführlich
Laut CosIng ist Zink-PCA das Zinksalz von 5-Oxoprolin (CAS 68107-75-5 und 15454-75-8). PCA ist die gebräuchliche Abkürzung für die zugrunde liegende Säure; PubChem führt den Stoff auch unter dem Namen Zinkpidolat.
CosIng führt zwei Funktionen: feuchthaltend und hautpflegend. Als Feuchthaltemittel soll der Stoff die Feuchtigkeit im Produkt während der Anwendung halten, was eine Aufgabe der Rezeptur ist; hautpflegend bedeutet, dass er helfen soll, die Haut in gutem Zustand zu halten.


Andere Bezeichnungen
Zinkpidolat · Zink-Pyroglutamat
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 24
In Anhang III aufgeführt (Nr. 24, „Wasserlösliche zinkhaltige Salze, ausgenommen Zink 4-hydroxy-benzolsulfonat (Anhang III Eintrag 25)“; Fassung der Verordnung (EU) 2026/909). Zink-PCA ist in dem Eintrag nicht namentlich genannt: Der Eintrag führt im Glossarnamen Zinc Acetate, Zinc Chloride, Zinc Gluconate, Zinc Glutamate, Zinc Citrate und Zinc Sulphate mit ihren CAS-Nummern; die CAS-Nummern 68107-75-5 und 15454-75-8 von Zink-PCA kommen nicht vor. Die Zuordnung stützt sich auf die Stoffbezeichnung des Eintrags: Zink-PCA ist das Zinksalz von 5-Oxoprolin, laut Sicherheitsdatenblatt eines Rohstofflieferanten wasserlöslich und nicht ausgenommen; CosIng verweist für Zinc PCA ebenfalls auf Anhang III Nr. 24. Der Eintrag begrenzt den Zinkgehalt, jeweils als Zink berechnet: a) Zahnpasta für Verwender über einem Jahr 1 %; b) Zahnpasta für Kinder im Alter von sechs Monaten bis einem Jahr 0,72 %; c) Mundspülungen für Verwender über sechs Jahren 0,1 %; d) sonstige Produkte 1 %. Der Eintrag nennt keine weiteren Bedingungen und keine Pflichthinweise. Übergangsfrist laut Fußnote 46: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen kosmetische Mittel mit diesen Stoffen, die den Einschränkungen nicht entsprechen, in der Union nicht mehr in Verkehr gebracht werden; ab dem 1. Juli 2028 dürfen sie auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


