Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Aminomethylpropanol
- INCI
- AMINOMETHYL PROPANOL
- Herkunft
- Synthetischdurch Reduktion der entsprechenden Nitroverbindung hergestellt
- Aufgaben
- Puffernd
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Aminomethylpropanol ist ein Aminoalkohol, also eine Verbindung mit einer Amino- und einer Alkoholgruppe. In Kosmetik stellt er den pH-Wert einer Rezeptur ein und hält ihn stabil.
Ausführlich
Die chemische Bezeichnung lautet 2-Amino-2-methylpropanol, die CAS-Nummer 124-68-5. Als Amin reagiert der Stoff basisch: Er neutralisiert Säuren und bildet dabei Salze. Hergestellt wird er synthetisch durch Reduktion der entsprechenden Nitroverbindung. Der reine Stoff schmilzt bei etwa 30 °C; handelsüblich ist auch eine zähe, farblose Flüssigkeit. Mit Wasser ist er mischbar.
CosIng nennt eine einzige Funktion, „puffernd“. Diese Aufgabe betrifft die Rezeptur: Der Stoff bringt den pH-Wert auf das gewünschte Niveau und hält ihn dort, auch wenn saure oder basische Bestandteile hinzukommen.
Die EU-Kosmetikverordnung erfasst Aminomethylpropanol über die Gruppe der Monoalkanolamine. Vorgeschrieben sind unter anderem eine Reinheit von mindestens 99 %, höchstens 0,5 % sekundäre Amine und ein Grenzwert für Nitrosamine. Außerdem darf der Stoff nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwendet werden.
Andere Bezeichnungen
AMP · 2-Amino-2-methyl-1-propanol
Gut zu wissen
Nach PubChem wird Aminomethylpropanol auch als Emulgierhilfe für Cremes und Lotionen sowie in Haarsprays und Haarfarben verwendet.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 61
Als Monoalkanolamin eingeschränkt (Gruppeneintrag „Monoalkylamine, Monoalkanolamine und deren Salze“): Höchstgehalt an sekundärem Amin im gebrauchsfertigen Produkt 0,5 %. Außerdem gilt: nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden, Reinheit mindestens 99 %, höchstens 0,5 % sekundäre Amine im Rohstoff, höchstens 50 µg/kg Nitrosamine, Aufbewahrung in nitritfreien Behältern.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

