Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Benzaldehyd
- INCI
- BENZALDEHYDE
- Herkunft
- Unterschiedlich möglichkommt in Pflanzen vor; technisch vor allem aus Toluol oder Benzalchlorid hergestellt
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- VergällendDuftgebendParfümierendAromatisierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Einfacher aromatischer Aldehyd, eine farblose bis gelbliche Flüssigkeit mit Bittermandelgeruch. In Kosmetik dient er als Duft- und Aromastoff und zum Vergällen.
Ausführlich
Benzaldehyd (CAS-Nummer 100-52-7) ist laut PubChem der einfachste aromatische Aldehyd: ein Benzolring mit einer Aldehydgruppe. Bei Raumtemperatur ist er eine farblose bis gelbliche Flüssigkeit, deren Geruch an Bittermandelöl erinnert. Mit Alkohol und Ölen ist er mischbar, in Wasser löst er sich nur wenig.
Der Stoff kommt in Pflanzen vor. Technisch wird er laut PubChem vor allem durch Oxidation von Toluol oder aus Benzalchlorid hergestellt. Welchen Ursprung ein Rohstoff hat, legt der INCI-Name nicht fest; eine Rezeptur mit Benzaldehyd muss also kein Bittermandelöl enthalten.
CosIng nennt vier Funktionen, die alle das Produkt betreffen: Benzaldehyd gibt Duft, wird als Parfümrohstoff und als Aromastoff eingesetzt und kann ein Produkt vergällen, also ungenießbar machen. In der EU gehört er zu den Duftstoffen, die ab einer bestimmten Menge einzeln in der Zutatenliste stehen müssen.
Gut zu wissen
An der Luft wird Benzaldehyd leicht zu Benzoesäure oxidiert. Beide Stoffe können dir in Zutatenlisten begegnen: Benzaldehyd als Duftstoff, Benzoesäure vor allem als Konservierungsstoff.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 330
Muss in der Zutatenliste einzeln genannt werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben, oder mehr als 0,01 % in aus- oder abzuspülenden Produkten enthalten sind (Anhang III Nr. 330, eingefügt durch Verordnung (EU) 2023/1545). Übergangsfrist: Produkte, die diese Vorgabe nicht erfüllen, durften bis zum 31. Juli 2026 in der EU in Verkehr gebracht werden und dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

