Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Karamell
- INCI
- CARAMEL
- Aufgaben
- FärbendDuftgebend
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Ein brauner Farbstoff, der beim Erhitzen von Zuckerlösungen entsteht. In der EU ist er als Farbstoff für Kosmetik zugelassen; CosIng nennt zusätzlich eine duftgebende Funktion.
Ausführlich
Hinter dem Namen steht nach der EU-Datenbank CosIng die konzentrierte Lösung, die beim Erhitzen von Saccharose- oder Glucoselösungen entsteht. Geführt wird der Rohstoff unter der CAS-Nummer 8028-89-5. Durch die Hitze verändert sich der Zucker; übrig bleibt ein braunes Stoffgemisch.
In Kosmetik hat Karamell laut CosIng zwei Aufgaben. Als Farbstoff gibt es dem Produkt oder der Stelle, auf die es aufgetragen wird, einen braunen Ton. Daneben ist es als duftgebend verzeichnet, kann also Geruch oder Geschmack eines Produkts mitprägen.
Die Kosmetikverordnung der EU führt Karamell in der Liste der zugelassenen Farbstoffe. Für die Reinheit verweist sie auf die Kriterien der Richtlinie 95/45/EG, die für den Lebensmittelfarbstoff E 150 a bis d festgelegt wurden.
Andere Bezeichnungen
Zuckerkulör · Zuckercouleur
Gut zu wissen
Als Zuckerkulör oder Zuckercouleur färbt derselbe Stoff viele Lebensmittel, zum Beispiel Cola, Malzbier, Whisky, Bratensoßen und Süßwaren. Der Name geht auf das französische Wort couleur für Farbe zurück.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Als Farbstoff geregelt
Anhang IV, Eintrag 146
In der EU als brauner Farbstoff für kosmetische Mittel zugelassen (Anhang IV Nr. 146, „Karamel (Zuckerkulör)“). Vorgeschrieben sind die Reinheitskriterien nach der Richtlinie 95/45/EG (E 150 a–d). Eine Beschränkung auf bestimmte Produktarten und eine Höchstkonzentration nennt der Eintrag nicht.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


