Das Janimare Inhaltsstofflexikon
POGOSTEMON CABLIN LEAF OIL
- INCI
- POGOSTEMON CABLIN LEAF OIL
- Herkunft
- PflanzlichBlätter von Pogostemon cablin, flüchtiges Öl laut EU-Inhaltsstoffdatenbank (CosIng)
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungspflichtiger Duftstoff
- Aufgaben
- Duftgebend
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Flüchtiges Öl aus den Blättern des Patschulistrauchs. CosIng führt es als duftgebend.
Ausführlich
Laut CosIng ist der Rohstoff das flüchtige Öl, das aus den Blättern des Patchouli (Pogostemon cablin, Familie Labiatae) gewonnen wird (CAS 8014-09-3 und 84238-39-1, EG-Nummer 282-493-4, ID 80118). GBIF führt dieselbe Familie unter dem heute gebräuchlichen Namen Lamiaceae und nennt als deutschen Namen Patschulistrauch.
Als einzige Funktion führt CosIng „duftgebend“: Das Öl gibt dem Produkt einen Geruch oder überdeckt einen unangenehmen Eigengeruch. Die Funktion betrifft die Rezeptur.


Gut zu wissen
Patchouli ist ein buschiges, mehrjähriges Kraut aus der Familie der Lippenblütler mit aufrechten Stängeln und kleinen, blassrosa-weißen Blüten.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Siehe auch: Patchouliöl
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Mit Einschränkungen geregelt
Anhang III, Eintrag 365
Duftstoff-Kennzeichnung (Anhang III Nr. 365, „Pogostemon cablin, Öl“; Glossarnamen Pogostemon Cablin Oil und Pogostemon Cablin Leaf Oil; CAS 8014-09-3 und 84238-39-1): Muss in der Zutatenliste einzeln genannt werden, wenn mehr als 0,001 % in Produkten enthalten sind, die auf der Haut oder in den Haaren bleiben, oder mehr als 0,01 % in abzuspülenden Produkten. Übergangsfrist laut Fußnote 40: Kosmetische Mittel mit diesem Stoff, die die Vorgaben nicht einhalten, durften bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden und dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


