Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Kaliumbenzoat
- INCI
- POTASSIUM BENZOATE
- Herkunft
- Unterschiedlich möglichKaliumsalz der Benzoesäure laut EU-Inhaltsstoffdatenbank (CosIng); die Herkunft der Benzoesäure legt der INCI-Name nicht fest
- Aufgaben
- Konservierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 18.10.2026
Auf einen Blick
Kaliumsalz der Benzoesäure, ein weißes, kristallines Pulver. CosIng führt es als Konservierungsstoff.
Ausführlich
Laut CosIng ist Potassium Benzoate das Kaliumsalz der Benzoesäure; CosIng nennt die CAS-Nummer 582-25-2 und die EG-Nummer 209-481-3. Die Summenformel lautet nach PubChem C7H5KO2, beschrieben wird der Stoff dort als weißes, kristallines Pulver. Chemisch steht er dem Natriumbenzoat nahe, dem Natriumsalz derselben Säure.
CosIng nennt als einzige Funktion „konservierend“: Der Stoff hemmt die Entwicklung von Mikroorganismen im Produkt. Diese Aufgabe betrifft die Haltbarkeit der Rezeptur, nicht die Haut.
Als Konservierungsstoff ist Kaliumbenzoat in der EU zusammen mit weiteren Salzen und Estern der Benzoesäure in Anhang V geregelt; die Höchstkonzentration wird dort als Säure angegeben.
Andere Bezeichnungen
E 212
Gut zu wissen
Als Lebensmittelzusatzstoff trägt Kaliumbenzoat die Nummer E 212. In der Pyrotechnik wird es für Pfeifsätze verwendet, weil es anders als ähnliche Salze kaum Feuchtigkeit aufnimmt.
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Als Konservierungsstoff geregelt
Anhang V, Eintrag 1a
Als Konservierungsstoff in der Positivliste von Anhang V aufgeführt (Nr. 1a, „Andere als die unter Nr. 1 genannten Salze der Benzoesäure und Benzoesäureester“; Potassium Benzoate im Glossarnamen und mit der CAS-Nummer 582-25-2): Höchstkonzentration 0,5 % (als Säure). Der Eintrag nennt keine Einschränkung auf bestimmte Produktarten und keine weiteren Bedingungen oder Pflichthinweise.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

