Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Natriumsulfit
- INCI
- SODIUM SULFITE
- Herkunft
- SynthetischTechnisch aus Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat und Schwefeldioxid hergestellt laut PubChem.
- Aufgaben
- AntioxidansHaarwellend oder glättendReduzierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 1 Janimare-Produkt
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Anorganisches Natriumsalz der schwefligen Säure. CosIng führt es als Antioxidans, Reduktionsmittel und für das Wellen oder Glätten von Haar.
Ausführlich
CosIng beschreibt Natriumsulfit als anorganisches Salz; die CAS-Nummer lautet 7757-83-7. PubChem führt es als anorganisches Natriumsalz mit Sulfit als Gegenion und nennt die Rolle als Reduktionsmittel. Technisch entsteht es, indem eine Suspension von Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat bei 60 bis 80 °C mit Schwefeldioxid behandelt wird; die Kristalle werden abzentrifugiert und getrocknet.
CosIng nennt drei Funktionen: „Antioxidans“ (schützt das Produkt vor Reaktionen mit Sauerstoff), „reduzierend“ (verändert andere Bestandteile durch Aufnahme von Wasserstoff oder Abgabe von Sauerstoff) und „haarwellend oder glättend“ (verändert die Haarstruktur chemisch, damit das Haar in die gewünschte Form gebracht werden kann). In der EU ist der Stoff mit Höchstkonzentrationen geregelt (siehe Rechtsangaben).
Andere Bezeichnungen
Natrium-Sulfit
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Siehe auch: Natriummetabisulfit
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Als Konservierungsstoff geregelt
Anhang V, Eintrag 9
Als Konservierungsstoff in der Positivliste von Anhang V aufgeführt (Nr. 9, „Anorganische Sulfite und Bisulfite“; Natriumsulfit im Glossarnamen (sodium sulfite) und mit der CAS-Nummer 7757-83-7): Höchstkonzentration 0,2 % (als ungebundenes SO2). Der Eintrag nennt keine weiteren Bedingungen oder Pflichthinweise. Fußnote 16 verweist für andere Verwendungszwecke als die Konservierung auf Anhang III (im Wortlaut „Eintrag 286“; der Sulfit-Eintrag in Anhang III trägt die Nr. 99). Für andere Zwecke als die Konservierung gilt Anhang III Nr. 99 („Anorganische Sulfite und Bisulfite“, Sammeleintrag ohne CAS-Nummer): höchstens 0,67 % (als ungebundenes SO2) in Oxidations-Haarfärbemitteln, 6,7 % in Haarglättungsmitteln, 0,45 % in Gesichtsbräunungsmitteln und 0,40 % in sonstigen Bräunungsmitteln; für alle vier Verwendungen gilt, dass der Zweck ein anderer sein muss als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis und aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein muss. Fußnote 11 zu Nr. 99 verweist für die Verwendung als Konservierungsmittel auf Anhang V Nr. 9.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.

