Das Janimare Inhaltsstofflexikon
Ethylparaben
- INCI
- ETHYLPARABEN
- Herkunft
- SynthetischWird laut PubChem durch Veresterung von p-Hydroxybenzoesäure mit Ethanol hergestellt.
- Aufgaben
- DuftgebendKonservierend
- Im Sortiment
- Enthalten in 2 Janimare-Produkten
- Geprüft am
- 4.10.2026
Auf einen Blick
Der Ethylester der 4-Hydroxybenzoesäure, ein Konservierungsstoff aus der Gruppe der Parabene. CosIng nennt auch eine Duftfunktion.
Ausführlich
Ethylparaben ist laut CosIng der Ester aus Ethanol und 4-Hydroxybenzoesäure (p-Hydroxybenzoesäure), chemisch Ethyl-4-hydroxybenzoat; der internationale Freiname lautet Ethylparaben. PubChem ordnet ihn der Stoffgruppe der Parabene zu. Hergestellt wird er laut PubChem durch Veresterung von p-Hydroxybenzoesäure mit Ethanol in Gegenwart eines sauren Katalysators; das Rohprodukt wird anschließend neutralisiert, kristallisiert und getrocknet.
CosIng führt zwei Funktionen. Als Konservierungsstoff hemmt Ethylparaben die Entwicklung von Mikroorganismen im Produkt und schützt damit das Produkt selbst. Die zweite Angabe, „duftgebend“, ist die allgemeine Duftfunktion, die CosIng für den Stoff führt.
Andere Bezeichnungen
4-Hydroxybenzoesäureethylester
Gut einzuordnen
Die Angaben zu diesen Aufgaben stammen aus der EU-Datenbank CosIng. Sie beschreiben, wofür ein Stoff in einer Rezeptur eingesetzt wird. Ein Wirkungsnachweis oder ein medizinisches oder desinfizierendes Versprechen für ein fertiges Produkt sind sie nicht – dafür zählen Konzentration und die gesamte Rezeptur.
Verwandte Inhaltsstoffe
Mit derselben Aufgabe in der Rezeptur:
Rechtliches
- Rechtlicher Status in der EU
Als Konservierungsstoff geregelt
Anhang V, Eintrag 12
Als Konservierungsstoff in der EU zugelassen, höchstens 0,4 % (berechnet als Säure) bei einem einzelnen Ester und höchstens 0,8 % (berechnet als Säure) bei Estergemischen (Anhang V Nr. 12). Der Eintrag gilt für 4-Hydroxybenzoesäure, ihre Methyl- und Ethylester und deren Salze. Weitere Bedingungen oder Warnhinweise nennt dieser Eintrag nicht. Für Gemische mit Butyl- und Propylparaben (Eintrag 12a) gelten höchstens 0,8 % (berechnet als Säure), wenn die Summe von Butyl- und Propylparaben 0,14 % nicht übersteigt.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
Im Sortiment
In diesen Produkten enthalten
Zuordnung anhand der vollständigen INCI-Liste. Maßgeblich ist die aktuelle Deklaration auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.


